Weitere Grundleistungen
Weitere Grundleistungen sind die Besorgung von kleinen Einkäufen und Medikamentenbestellungen, Abwesenheitsbetreuung (Blumen gießen, Postaufbewahrung), einmal jährlich das kostenlose zur Verfügung stellen eines Mehrzweckraumes und Hilfe und Unterstützung bei privaten Festen.
In den Grundleistungen ist die Vorhaltung eines Leistungskataloges für Verpflegung, Reinigungs- und Betreuungstätigkeiten enthalten. Der Soziale Dienst erbringt oder vermittelt pflegerische Hilfen, hauswirtschaftliche Leistungen und Hol- und Bringdienste. Er bietet den Senioren eine Vielfalt an Wahlleistungen der AWO und auch von externen Anbietern an. Der Leistungsanbieter von Wahlleistungen ist frei wählbar. Die AWO bietet zum Beispiel die Möglichkeit an, an einem gemeinsamen Mittagstisch im Speiseraum teilzunehmen.
Im Betreuten Wohnen erhalten die Seniorinnen und Senioren also, anders als im Pflegeheim, keine Vollversorgung. Gewöhnlich hilft ihnen niemand beim Haushalt oder geht mit ihnen spazieren. Es sei denn, sie bezahlen jemanden zusätzlich.
In der Regel sind im Betreuten Wohnen die Grenzen erreicht, wenn die Senioren ihre benötigte Hilfestellung auch mit Unterstützung nicht mehr selbstständig organisieren können (zum Beispiel bei fortschreitender Demenzerkrankung) oder wenn die benötigte Pflege zu umfangreich (Rund-um-die-Uhr-Pflege) und damit ambulant zu teuer wird.
Sollte also eines Tages der Bedarf an Hilfe so steigen, dass er nicht mehr in einer Wohnung geleistet werden kann, haben die Senioren ein bevorzugtes Belegungsrecht in dem angeschlossenen Pflegeheim.